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Wohnung Berlin – was passiert beim Eigentümerwechsel?

Oktober 13th, 2008 · No Comments

Immer häufiger kommt es heute zu Verkäufen, Zwangsversteigerungen und ähnlichem von Wohnungen. Doch was ändert sich für den Mieter einer Wohnung Berlin tatsächlich, wenn es einen neuen Eigentümer gibt? Zunächst einmal muss man hier keinerlei Sorge haben, dass sich überhaupt etwas verändert.

Die Mietverträge müssen nicht angepasst werden, denn der neue Eigentümer der Wohnungen tritt automatisch als neuer Vertragspartner ein. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverhältnissen. Zusätzliche Vereinbarungen zum Mietvertrag müssen nicht unterschrieben werden. Auch eine Erhöhung der Mieten für die Wohnungen ist nur in begrenztem Maße gestattet, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit entstehen dem neuen Vermieter keine Sonderrechte, sondern er muss die bisherigen Mietverträge ganz normal weiter führen.

Sollte eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf erforderlich werden, so kann der neue Vermieter diese mit dreimonatiger Kündigungsfrist aussprechen. Weiterhin verlangen die neuen Vermieter, dass die Mietzahlungen auf deren Konten überwiesen werden. Doch Mieter von Wohnungen sollten hier besondere Obacht geben. Denn bevor sie an einen anderen Eigentümer überweisen, muss dieser erst einmal bestätigen, dass er tatsächlich der rechtmäßige neue Eigentümer ist. Dies kann durch die Eintragung im Grundbuch oder den Zuschlagsbeschluss bei einer Zwangsversteigerung der Wohnung erfolgen.

Sämtliche Mieter, die ihr Mietverhältnis von sich aus kündigen, können zudem die für die Wohnung hinterlegte Kaution vom neuen Vermieter zurück fordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der bisherige Vermieter die Kautionen an den neuen Vermieter ausgezahlt hat oder nicht. Für die aktuellen Mieter der Wohnungen ist immer der neue Vermieter der erste Ansprechpartner.